Zinsen
als Erträge aus Kapitaleinnahmen müssen generell im Rahmen der
Einkommenssteuer versteuert werden, was natürlich auch für Zinsen aus einer
Tagesgeldanlage gilt. Bisher musste jeder Bürger, dessen Zinserträge über
der Freibetragsgrenze von 801 Euro (Sparerfreibetrag) lagen, diese zum
persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Seit dem 1. Januar 2009 gilt
in diesem Bereich die neue Abgeltungssteuer.
Im Rahmen dieser Steuer müssen nun alle Zinserträge zu einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden. Für die meisten Bürger bedeutet dieses einen Vorteil gegenüber der alten Regelung, da der persönliche Steuersatz durchschnittlich höher als 25 Prozent ist. Wer dennoch einen niedrigeren Steuersatz als 25 Prozent hat, kann auf Antrag auch zu diesem hinsichtlich der Kapitalerträge versteuert werden, sodass auch diesen Personen kein Nachteil durch die Abgeltungssteuer entsteht.
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Die größte Veränderung bringt die Abgeltungssteuer hinsichtlich der Versteuerung von Spekulationsgewinnen mit sich. Waren diese (zum Beispiel aus Aktien- oder Fondsverkäufen) bisher ab einer Haltedauer von einem Jahr noch steuerfrei, so müssen die Kursgewinne (Spekulationsgewinne) im Rahmen der Abgeltungssteuer nun unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. Neben der 25-prozentigen Abgeltungssteuer fällt zudem noch der 5,5-prozentige Solidaritätszuschlag auf die Steuer an, sodass insgesamt ein Satz von 26,35 Prozent gilt.
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