Die Abgeltungssteuer gilt nun auch für Spekulationsgewinne

AbgeltungssteuerEine weitere Neuerung, die durch die neue Abgeltungssteuer in Kraft tritt ist die Tatsache, dass nun nicht mehr nur Zinsen und Dividenden als Kapitalerträge besteuert werden, sondern auch Spekulationsgewinne fallen unter die neue Besteuerung. Bislang war es so, dass Spekulationsgewinne aus Wertpapierverkäufen ab einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei waren.

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Im Rahmen der Abgeltungssteuer fällt diese Steuerfreiheit nun weg, sodass jegliche Spekulationsgewinne ebenfalls mit 25 Prozent zu versteuern sind, unabhängig von der Haltedauer und unabhängig von der Höhe der Spekulationsgewinne. Allerdings dürfen in diesem Zusammenhang nach wie vor Spekulationsgewinne mit Spekulationsverlusten verrechnet werden. Neben dem Wegfall der Haltedauer bei Spekulationsgewinnen, fällt auch die bisher gültige Freigrenze von 512 Euro weg, innerhalb der die Spekulationsgewinne bisher ebenfalls nicht steuerpflichtig waren. Da man beispielsweise auf dem Tagesgeldkonto Zinsen für das investierte Kapital erhält, fallen diese natürlich auch unter die Abgeltungssteuer.

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