Die
neue Abgeltungssteuer wurde zum 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt. Es
handelt sich bei dieser Steuer um eine so genannte Quellensteuer, da diese
Steuer direkt an der Quelle, also beim Schuldner bzw. der Bank einbehalten
und dann natürlich auch direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Die neue
Abgeltungssteuer ersetzt die vorherige Zinsabschlagsteuer bzw.
Kapitalertragssteuer und bringt im Vergleich zur vorherigen Besteuerung
einige Änderungen für den Anleger mit sich. Die erste Änderung zur
vorherigen Besteuerung von Kapitalerträgen besteht im Rahmen der
Abgeltungssteuer darin, dass diese pauschal 25 Prozent beträgt. Mit diesem
pauschalen Steuersatz ist nach Abzug der Steuer die Steuerschuld des
Steuerpflichtigen beglichen (abgegolten).
Bei der vorherigen Besteuerung von Kapitalerträgen war es hingegen so, dass die Erträge jeweils zum persönlichen Einkommenssteuersatz des Bürgers besteuert wurden. Dieses ist bei der Abgeltungssteuer nicht mehr der Fall, da der Steuersatz von 25 Prozent für alle Bürger einheitlich gilt. Für viele Bürger bedeutet das im Gegensatz zu vorher eine Verbesserung, wenn der persönliche Steuersatz über 25 Prozent liegen sollte. Liegt der persönliche Steuersatz allerdings unter 25 Prozent, so hätte dieser Bürger durch die neue Abgeltungssteuer einen Nachteil, da der Steuerabzug mit 25 Prozent höher wäre. Daher kann in solchen Fällen auf Antrag des Kunden auch anstelle der 25-prozentigen Abgeltungssteuer zum persönlichen Steuersatz versteuert werden.
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