Auch
in Großbritannien gibt es einen staatlichen Einlagensicherungsfonds, der im
Falle einer Zahlungsunfähigkeit einer britischen Bank eintritt und die
Einlagen der Kunde bis zu einer bestimmten Höchstgrenze gegen den Verlust
aufgrund der Zahlungsunfähigkeit schützt. Gesetzlich geregelt wird die
britische Einlagensicherung durch den Banking Act aus dem Jahre 1987. Die
Fassung wurde im Jahre 1995 geändert (Credit Institutions Regulation) und
ist somit an die offizielle EU-Richtlinie angeglichen worden. Seit Ende 2001
erfolgt die Absicherung der Kundeneinlagen bei britischen Banken über das
Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Es handelt sich dabei um den
gesetzlichen Einlagensicherungsfonds von Großbritannien. Durch diesen werden
Kundeneinalgen bei Zahlungsunfähigkeit einer britischen Bank bis zu einer
Maximalsumme von 50.000 Britischen Pfund geschützt, und zwar zu 100 Prozent
ohne Selbstbeteiligung des Kunden. Diese 50.000 Britischen Pfund entsprechen
derzeit einem Gegenwert von rund 58.000 Euro.
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Cortal Consors 2,6 % p. a.
DAB Bank 2,6 % p. a.
Bank of Scotland 2,6 % p. a.
Moneyou 2,6 % p. a.
VW Bank 2,5 % p. a.
Bank of Scotland 4,25 % p.a.
Comdirect bis zu 4,10 % p.a.
Credit Europe 4,00 % p.a.
Mercedes Benz 3,30 % p.a.
Targobank bis 3,00 % p.a.
