Britische Einlagensicherung

EinlagensicherungAuch in Großbritannien gibt es einen staatlichen Einlagensicherungsfonds, der im Falle einer Zahlungsunfähigkeit einer britischen Bank eintritt und die Einlagen der Kunde bis zu einer bestimmten Höchstgrenze gegen den Verlust aufgrund der Zahlungsunfähigkeit schützt. Gesetzlich geregelt wird die britische Einlagensicherung durch den Banking Act aus dem Jahre 1987. Die Fassung wurde im Jahre 1995 geändert (Credit Institutions Regulation) und ist somit an die offizielle EU-Richtlinie angeglichen worden. Seit Ende 2001 erfolgt die Absicherung der Kundeneinlagen bei britischen Banken über das Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Es handelt sich dabei um den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds von Großbritannien. Durch diesen werden Kundeneinalgen bei Zahlungsunfähigkeit einer britischen Bank bis zu einer Maximalsumme von 50.000 Britischen Pfund geschützt, und zwar zu 100 Prozent ohne Selbstbeteiligung des Kunden. Diese 50.000 Britischen Pfund entsprechen derzeit einem Gegenwert von rund 58.000 Euro.

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