Sicherlich
hat spätestens seit der Finanzkrise schon jeder Anleger von der
Einlagensicherung gehört. Auch im Bereich der Beschreibung von
Tagesgeldeinlagen wird immer wieder von der Einlagensicherung und den
Einlagensicherungsfonds gesprochen. Doch was ist eigentlich genau die
Einlagensicherung bzw. was steckt hinter diesem Begriff? Zunächst einmal
besteht die Einlagensicherung aus dem Grunde, um die Kundeneinlagen vor
Verlust zu schützen, was bei einer fehlenden Liquidität bzw. Insolvenz des
Emittenten nötig sein kann.
Gäbe es keine Einlagensicherung, wäre das investierte Kapital der Kunden in den meisten Fällen bei der „Pleite“ einer Bank ebenfalls verloren. Damit die Kunden dennoch bestimmte Anlagen mit Vertrauen nutzen können, was natürlich für den gesamten Geld- und Kreditkreislauf sehr wichtig ist, wurden eben schon vor vielen Jahren die verschiedenen Systeme der Einlagensicherung geschaffen, die eben dafür sorgen, dass die Kundeneinlagen auf bestimmten Konten bzw. bei bestimmten Anlagearten sehr gut abgesichert sind.
Die Einlagensicherung kann man in die staatliche und private Einlagensicherung unterteilen.
Grundsätzlich gibt es keine weltweit einheitliche Einlagensicherung, sondern jeder Staat ist zunächst einmal selber für die Absicherung der Kundeneinlagen zuständig. Generell unterscheidet man übrigens auch zwischen der staatlichen (gesetzlichen) und der privaten Einlagensicherung. Bei der staatlichen Einlagensicherung ist es in Deutschland so, dass seitens der Europäischen Union eine Mindesteinlagensicherung von 20.000 Euro je Kundeneinlage vorgeschrieben ist. Diese Mindestabsicherung besteht derzeit auch in Deutschland, allerdings bekommt der Kunde nur 90 Prozent der Kapitalsumme von maximal 20.000 Euro ersetzt. Im Juli 2009 wird dieser Mindestbetrag allerdings auf 50.000 Euro erhöht und voraussichtlich in einem weiteren Schritt im Jahre 2010 nochmals erhöht, und zwar auf dann mindestens 100.000 Euro.
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Geschützt durch diese staatliche bzw. gesetzliche Einlagensicherung sind nicht alle Anlageformen, sondern nur die Kundengelder auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und auf Sparkonten fallen unter die Einlagensicherung. Festverzinsliche Wertpapiere oder gar Aktien oder Fonds sind von keiner Form der staatlichen Einlagensicherung abgedeckt. Mit der derzeitigen staatlichen Einlagensicherung von 20.000 Euro steht Deutschland übrigens mit an hinterster Stelle, da viele Nachbarländer wie die Niederlande, Dänemark oder auch Italien deutlich höhere Summen als Mindestabsicherung haben. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auf jeden Fall noch zu erwähnen, dass es seit dem Oktober 2008 eine freiwillige Erweiterung der staatlichen Einlagensicherung in Deutschland gibt.
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