Neben
der staatlichen Einlagensicherung gibt es in Deutschland zudem noch die
private Einlagensicherung der Banken. Diese besteht in Form von
verschiedenen Einlagensicherungsfonds. Fast jede deutsche Bank ist dem ein
oder anderen Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Diese
Einlagensicherungsfonds funktionieren so, dass die jeweiligen
Mitgliedsbanken je nach Umsatz und Bonität einen bestimmten Betrag in diesen
Fonds einzahlen. Im Rahmen der Einlagensicherungsfonds sind die
Kundeneinlagen in der Regel mindestens bis zu 30 Prozent des haftenden
Eigenkapitals der jeweils betroffenen Bank abgesichert, und zwar je Kunde.
Da die meisten etwas größeren Banken ein Eigenkapital von über 100 Millionen
Euro aufweisen, sind also bei einer eventuellen Liquiditätsunfähigkeit der
Bank pro Kunden Einlagen in einer Summe von mindestens rund 30 Millionen
Euro abgesichert.
Bei den Sicherungsfonds der Sparkassen und Genossenschaftsbanken besteht zum einen sogar eine unbegrenzte Einlagensicherung und zudem sind auch die eigenen Schuldverschreibungen und Zertifikate durch die Einlagensicherung abgedeckt. Grundsätzlich besteht die Einlagensicherung allerdings in erster Linie für Einlagen auf Giro-, Spar-, Termingeld- und Tagesgeldkonten. In Deutschland gibt es derzeit verschiedene Einlagensicherungsfonds, in denen sich die unterschiedlichen Banken zusammengeschlossen haben. So gibt es zum Beispiel den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), den Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. und die Sparkassen haben sogar ein Modell mit drei Stufen zur Absicherung. Dieses besteht aus elf regionalen Sparkassen. Stützungsfonds, den so genannten Cash-Fonds, den Fonds der Landesbanken und Girozentralen und den überregionalen Ausgleich aller Sparkassenstützungsfonds und des Haftungsverbundes der Landesbanken.
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