Grundsätzlich
kann man bei verzinslichen Kapitalanlagen zwischen einem Festzins und einem
variablen Zins unterscheiden. Beim Festzins wird bei Vertragsabschluss oder
Kontoeröffnung ein bestimmter Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit
festgeschrieben. Während der Laufzeit ist keine Änderung des vereinbarten
Zinssatzes möglich.
Beim variablen Zinssatz ist es hingegen so, dass dieser während der Laufzeit der Anlage veränderbar ist und sich in der Regel den aktuellen Zinsänderungen am Kapitalmarkt anpasst. Beim Tagesgeld handelt es sich grundsätzlich um einen variablen Zinssatz, im Rahmen von Sonderkonditionen werden allerdings mitunter auch Festzinsen angeboten. In der Praxis ist es so, dass das Tagesgeld bekannter Weise täglich verfügbar ist und darum auch keine Laufzeit in dem Sinne besitzt.
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Daher kann sich der Zinssatz also täglich durch Anpassung der Bank an Leitzinssätze ändern, ein Recht auf einen bestimmten Zinssatz für eine festgelegte Dauer hat der Anleger also beim Tagesgeld nicht. Im Rahmen von besonderen Angeboten kommt es allerdings häufiger zu, dass die Anbieter einen aktuell gültigen Zinssatz für eine bestimmte Dauer garantieren, zum Beispiel bei Neukunden für sechs Monate. In diesem Fall wird der variable Zinssatz beim Tagesgeld also für diese festgelegte Dauer zum Festzins.
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