Auch
wenn alle Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne nun im Rahmen der
Abgeltungssteuer steuerpflichtig sind, so gibt es für den Anleger dennoch
eine Möglichkeit, die direkte Abführung der Steuern durch die Bank an das
Finanzamt zu verhindern, nämlich durch das Erteilen eines
Freistellungsauftrages. Nach wie vor gibt es auch im Rahmen der
Abgeltungssteuer für den Anleger einen Freibetrag, bis zu dessen Höhe
Erträge nicht steuerpflichtig sind.
Was vorher als Sparerfreibetrag bezeichnet wurde, wird nun nach Einführung der Abgeltungssteuer als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet. Dieser setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Pauschbetrag von 750 Euro je Person und der Werbungskostenpauschale von 51 Euro, sodass man insgesamt auf eine summe von 801 Euro kommt. Bis zu diesem Betrag sind alle jährlichen Einkünfte in Form von Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinnen auch nach wie vor steuerfrei.
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Abgeltungssteuer
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