Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland und anderen Ländern

ArtikelIm Zusammenhang mit dem Tagesgeld wird immer wieder darauf hingewiesen, wie sicher diese Anlageform ist. Es besteht zwar grundsätzlich auch beim Tagesgeld ein Emittentenrisiko, allerdings ist dieses in der Praxis aufgrund verschiedener Systeme der Einlagensicherung sehr gering. Neben den privaten Einlagensicherungsfonds der Banken gibt es auch in vielen Ländern eine gesetzliche Einlagensicherung, durch die der jeweilige Staat die Sicherheit der Kundeneinlagen auch auf Tagesgeldkonten garantiert. Dabei ist es interessant zu sehen, wie sich die gesetzliche Einlagensicherung in den verschiedenen Staaten vor allem von der Höhe der Absicherung unterscheidet. In Deutschland ist es von der gesetzlichen Seite her momentan so geregelt, dass der Staat alle Kundeneinlagen auf Girokonten, Sparkonten, Festgeld- und Tagesgeldkonten je Kunde bis zu einem maximalen Betrag von 20.000 Euro absichert.

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Im Schadensfall erhält der Anleger allerdings momentan nur 90 Prozent des jeweiligen Betrages bis zum Höchstbetrag zurück. Diese Absicherung erfolgt in Deutschland über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und ist gesetzlich garantiert. Aufgrund eines Beschlusses der EU wird die Summe von derzeit 20.000 Euro ab dem Juli 2009 auf 50.000 Euro je Kunde erhöht, gegen Ende 2010 soll sich die abgesicherte Summe sogar nochmals auf 100.000 Euro je Kunde verdoppeln. Das Deutschland derzeit mit 20.000 Euro gesetzlicher Absicherung sogar im internationalen Vergleich relativ schlecht dar steht, zeigt ein Blick auf die anderen Länder. Allerdings darf man hierbei nicht vergessen, dass in Deutschland neben der gesetzlichen Absicherung vor allem die freiwillige Sicherung der Banken durch die privaten Einlagensicherungsfonds besteht, durch die die Kundeneinlagen oftmals bis zu vielen Millionen Euro je Kunde abgesichert sind.

Die meisten Staaten in Europa haben höhere gesetzliche Einlagensicherungen als Deutschland.

In Deutschland sind wie bereits erwähnt bisher nur 20.000 Euro gesetzlich abgesichert, und diese auch nur zu 90 Prozent. In anderen Staaten in Europa bestehen zum Teil wesentlich höhere Grenzen, bis zu welcher Anlagesumme die Einlagen auf Tagesgeldkonten der Kunden abgesichert sind. Als ein Beispiel ist hier Italien zu nennen. Dort besteht eine gesetzliche Einlagensicherung von aktuell 103.291,38 Euro, also mehr als das Fünffache, was seitens der EU gesetzlich als Mindestabsicherung vorgeschrieben ist. Ähnlich sieht es zum Beispiel auch in Irland aus, wo der Anleger sein Kapital bis zu einer Summe von 100.000 Euro als sehr gut geschützt betrachten kann. In Großbritannien beträgt die staatliche Einlagensicherung momentan 50.000 Pfund, was immerhin auch rund 60.000 Euro sind, in Frankreich sind Einlagen bis zu 70.000 Euro je Kunde abgesichert. Auch die Niederlande garantiert die Sicherung von Kundeneinlagen auch auf dem Tagesgeldkonto bis zu 100.000 Euro als abgesichert, in einem weiteren unser Nachbarländer, Dänemark, sind Einlagen bis zu 40.000 Euro abgesichert.

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Rein von der gesetzlichen Einlagensicherung her betrachtet ist Deutschland also fast Schlusslicht von der Höhe der Sicherung her und nur Länder wie zum Beispiel Lettland, Litauen oder Spanien halten sich ebenfalls nur an der kleinst möglichen Absicherungsgrenze von 20.000 Euro. Auch einige Länder außerhalb von Europa haben deutlich höhere Sicherungssummen vorzuweisen. So sind die Kundeneinlagen in Kanada zum Beispiel bis zu einem Betrag von 100.000 Kanadischen Dollar (umgerechnet derzeit rund 63.000 Euro) geschützt, in den USA sind es ebenfalls 100.000 Dollar (derzeit rund 77.000 Euro). Ein Negativbeispiel gibt es im Ausland übrigens auch, natürlich neben den Staaten, die über gar keine Einlagensicherung verfügen, nämlich Japan mit einer Absicherung von bis zu 100.000 Japanischen Yen je Kunde. Nach derzeitigem Wert des Yen handelt es sich dabei nur um eine Summe von rund 766 Euro, was natürlich als Absicherung völlig indiskutabel ist.

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