In
den Niederlanden basiert die Einlagensicherung, wie in Deutschland auch, im
Wesentlichen auf die gesetzlich vorgeschrieben Einlagensicherung der Banken.
Seit dem Jahre 1996 gibt es in den Niederlanden bereits das
Einlagensicherungssystem, durch das eine Grundsicherung bestimmter
Kundeneinlagen gewährleistet werden soll. In den Niederlanden wird dieses
als Collectieve Garantieregeling (CGR) bezeichnet, was soviel wie kollektive
Garantieregelung bedeutet.
Derzeit sind die Kundeneinlagen in den Niederlanden bzw. bei einer niederländischen Bank von staatlicher Seite aus umfangreicher geschützt, als es derzeit in Deutschland der Fall ist. Bis zum 31.12.2010 hat sich die niederländische Regierung dazu verpflichtet, dass die Kundeneinlagen auf Spar-, Giro-, Tagesgeld- und Termingeldkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt sind. Zum Vergleich: die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland basiert bisher auf einer maximalen Entschädigungssumme pro Kunde von 20.000 Euro, und davon erhält der Kunde auch nur 90 Prozent. Erst ab dem 1. Juli 2009 wird die Obergrenze zumindest auf 50.000 Euro erhöht.
Niederländische Einlagensicherung auf Dauer bei mindestens 100.000 Euro
Ist diese Regelung der Niederlande bisher noch bis zum 31.12.2010 freiwillig, so wird auch nach diesem Datum, also ab dem 1. Januar 2011, weiterhin ein Mindestbetrag von 100.000 Euro gelten, da dann die gesetzliche Reglung der Europäischen Union in Kraft tritt, die ab diesem Zeitpunkt eine Mindestabsicherung von eben diesen 100.000 Euro vorschreibt. Überwacht wird das System der niederländischen Einlagensicherung sehr streng von der Niederländischen Aufsichtsbehörde der Banken.
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Das System gilt übrigens für alle Kreditinstitute, die eine niederländische Bankzulassung besitzen. Die Einlagensicherung in den Niederlanden besteht zu 100 Prozent bis zu diesem Maximalbetrag von derzeit 100.000 Euro, es gibt also keine Selbstbeteiligung des Kunden. Geschützt sind sowohl die Einlagen von Privatkunden, als auch die von Versicherungen, Renten- und Pensionsfonds, Kommunen oder staatlichen Einrichtungen, wobei bei letztgenannten Institutionen der Betrag von 100.000 Euro je Kundeneinlage kaum einen ausreichenden Schutz darstellen wird.
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