Da es sich beim Tagesgeldkonto um ein reines Anlagekonto handelt, auf dem die bestehenden Guthaben verzinst werden, das Konto aber nicht dem Zahlungsverkehr oder anderen Verwendungsmaßnahmen dient, benötigt man zusätzlich zum Tagesgeldkonto noch ein so genanntes Referenzkonto, welches man auch als Verrechnungskonto bezeichnen kann. Es kann sich bei dem Referenzkonto entweder um ein bereits bestehendes Konto des Kunden handeln, wie beispielsweise das normale Girokonto, oder es wird ein separates zum Tagesgeldkonto gehöriges Referenzkonto eröffnet.
Manche Banken gestatten zum Beispiel nur ein solches Konto als Referenzkonto, welches innerhalb der Bank geführt wird, externe Konten als Referenzkonten sind hier also unzulässig. Grundsätzlich erfüllt das Referenzkonto zwei verschiedene Funktionen. Die erste Aufgabe des Referenzkontos besteht darin, als Transferkonto zu dienen. Sollen Beträge auf das Tagesgeldkonto eingezahlt werden, so erfolgt diese Einzahlung vom Referenzkonto aus. Gleichermaßen funktioniert es mit Auszahlungen vom Tagesgeldkonto, die ebenfalls auf das Referenzkonto erfolgen.
Das Referenzkonto schützt vor missbräuchlichen Verwendungen.
In der Regel wird es von den Banken festgelegt, dass nur ein einziges Konto als Referenzkonto zum Tagesgeld fungieren kann. Dieses dient in erster Linie dem Schutz des Anlegers vor missbräuchlicher Verwendung des Tagesgeldes. Gäbe es kein festgelegtes Referenzkonto, so könnte es vorkommen, dass (zum Beispiel durch den Besuch von betrügerischen Webseiten im Rahmen des Phishing) von betrügerischer Seite her Verfügungen vom Tagesgeldkonto auf ein anderes Konto stattfinden, was der Anleger vielleicht erst Tage oder Wochen später bemerkt.
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In solchen Fällen ist das verfügte Geld dann meistens „verloren“
bzw. die Bank erstattet den Schaden. Mit einem festgelegten
Referenzkonto kann dieser Missbrauch allerdings erst gar nicht
geschehen, da ja nur auf diesen bestimmte Konto Verfügungen vom
Tagesgeld aus als Empfangskonto erfolgen können.
Aus dem genannten Grunde gehen auch inzwischen fast alle Banken
dazu über, ein feststehendes und auch unveränderliches
Referenzkonto zu verlangen, es sei denn natürlich, dass Konto
wird seitens des Kunden aufgelöst. In dem Fall kann das
Referenzkonto natürlich auch geändert werden.
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