Gesetzliche Einlagensicherung wird zum 1. Juli 2009 erhöht

gesetzliche Einlagensicherung erhöhtZum 1. Juli 2009 ändert sich in Deutschland etwas bezüglich der gesetzlichen Einlagensicherung, was sicherlich für viele Kunden interessant ist, die ihr Kapital in bestimmte, sehr sichere, Finanzprodukte investiert haben. Die bisherige gesetzliche Einlagensicherung galt für Sichteinlagen, also Girokonten, für Tagesgeldkonten, für Sparkonten aller Art und auch für Termingeldkonten (Festgelder). Falls man diese Produktarten bei einer deutschen Bank nutzte, hätte im Schadensfall (Insolvenz der Bank) die gesetzliche Einlagensicherung gegriffen. Dieses wird auch ab dem 1. Juli unverändert der Fall sein. Was sich konkret zum Juli ändert, ist die Höhe der Einlagensicherung, also bis zu welchem Anlagebetrag die Einlagen pro Kunde abgesichert sind. Bisher war es so, dass zum Beispiel Kundeneinlagen auf Festgeld- oder Tagesgeldkonten bis zu einer Summe von 20.000 Euro geschützt waren. Allerdings musste sich der Kunde hier mit 10 Prozent selbst beteiligen, was de facto dazu führte, dass nur maximal 18.000 Euro abgesichert waren.

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Die neue Einlagensicherung ab dem 1. Juli 2009 sieht nun vor, dass Kundeneinlagen in den genannten Finanzprodukten nun bis zu 50.000 Euro je Kunde abgesichert sind. Zudem wurde auch die Selbstbeteiligung abgeschafft, sodass der Kunde nun im Schadensfall auch wirklich maximal die vollen 50.000 Euro erhält. Eine weitere Verbesserung für den geschädigten Kunden besteht darin, dass dieser sein Kapital im Schadensfall deutlich schneller als bisher zurück erhalten muss, nämlich innerhalb von nun 30 Tagen und nicht erst, wie bisher, innerhalb von drei Monaten. Dennoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern, wie zum Beispiel den Niederlanden, auf dem tiefst möglichen Niveau, welches von der Europäischen Union vorgeschrieben wird. Dieses soll sich erst zum 1. Januar 2011 ändern, denn dann wird die Einlagensicherung nochmals auf 100.000 Euro erhöht. Wer also etwas höhere Anlagesummen in Spareinlagen, Festgelder oder in Tagesgelder investieren möchte, sollte sich nach wie vor auch genau über die private Einlagensicherung der jeweiligen Bank informieren (falls vorhanden).

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