Beim
Tagesgeldvergleich wird fast ausschließlich darauf geachtet, wie hoch die zu
erhaltenden Zinsen sind, weil die Höhe der Rendite den Kunden und Anleger
natürlich in erster Linie interessiert. Allerdings sollte beim Vergleich
auch die anderen Konditionen wie Höhe der Einlagensicherung oder eventuell
bestehende Maximalanlagebeträge berücksichtigt werden. Ebenfalls zu Rendite
gehört ein Vergleichspunkt, der nur von ganz wenigen Anlegern überhaupt
beachtet wird.
Dabei handelt es sich um die Zinsgutschrift der für die Anlage als Tagesgeld erhaltenen Zinsen. Die Zinsen werden in regelmäßigen Abständen dem Kapital gutgeschrieben, und genau um diese Abstände geht es auch. Die Frequenz (Häufigkeit) der Zinskapitalisierung kann nicht selten einen Ausschlag darüber geben, ob zu vergleichende Tagesgelder mit relativ gleichen Nominalzinsen eine bessere oder schlechtere Rendite als die anderen Vergleichsprodukte aufweisen. Die Frequenz der Zinsgutschrift liegt im Moment je nach Anbieter zwischen einer nur jährlichen Zinsgutschrift und einer monatlichen Zinskapitalisierung. Beim Konkurrenzprodukt des Tagesgeldes, der Tagesanleihe des Bundes, erfolgt die Zinskapitalisierung sogar täglich.
Zinseszinsen sind besonders bei hohen Anlagesummen wichtig
Welche Bedeutung man der Frequenz der Zinsgutschrift und den damit entstehenden Zinseszinsen beimisst, hängt in erster Linie natürlich von der Anlagesumme ab. Bei einer Anlage von zum Beispiel 10.000 Euro wird es sich kaum in Zahlen auswirken, ob die Zinskapitalisierung nun einmal monatlich oder nur quartalsweise erfolgt. Bei größeren Anlagesummen sieht das allerdings schon anders aus. Anhand verschiedener Zinsformeln kann man den Zinseszins mit der jeweiligen Frequenz der Zinsgutschrift genau berechnen. Durchschnittlich betrachtet kann man in etwa davon ausgehen, dass auf eine Anlagesumme von 10.000 Euro als Grundlage berechnet bei einer quartalsmäßigen Zinskapitalisierung bei einem angenommenen Zinssatz von sechs Prozent ca. 27 Euro an Zinseszinsen pro Jahr anfallen. Man hat also je 10.000 Euro beim Zinssatz von sechs Prozent einen Zinsvorteil von rund 27 Euro bei einer quartalsweisen Zinsgutschrift im Vergleich zur üblichen jährlichen Zinsverrechnung.
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Findet die Zinskapitalisierung gar monatlich statt, würde dieses einen Mehrertrag von rund 35 Euro bedeuten. Rechnet man dieses nun zum Beispiel auf eine Anlagesumme von 100.000 Euro um, so kann der Unterschied zwischen jährlicher und monatlicher Zinsverrechnung also einen jährlichen Mehrertrag von ca. 350 Euro bedeuten. Auf diese Erträge sollte man als Anleger nicht „mal eben“ verzichten, und daher neben der Zinshöhe beim Vergleich der Anbieter auch auf die Frequenz der Zinsgutschrift achten.
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