Die
Vorfälligkeitsentschädigung kann es im Bereich der Termineinlagen in der
Praxis geben. Beim Tagesgeld spielt diese allerdings keine Rolle, da diese
Anlage ohnehin jeden Tag „fällig“ ist. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird
dann von manchen Banken berechnet, wenn der Anleger vor dem eigentlichen
Fälligkeitsdatum über seine Termineinlage, wie zum Beispiel seine
Festgeldanlage, verfügen möchte. Dabei handelt es sich bei der Bank noch um
ein Entgegenkommen, denn rechtlich gesehen müsste diese der vorzeitigen
Verfügung beim Festgeld nicht zustimmen.
Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist, hängt von jeder
Bank selber ab, da es hier keine Vorgaben gibt. In der Praxis
ist es oftmals so, dass die Banken für Anzahl der zu früh
verfügten Tage eine Art „Strafzins“ von ca. einem Prozent
berechnen, und natürlich erhält der Kunde für den Zeitraum vom
Tag der Verfügung an bis zum eigentlichen Fälligkeitsdatum auch
keine Zinsen gutgeschrieben.
Tagesgeldkonten Vergleich
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Tagesgeld Empfehlung
2,1 % Tagesgeld sichern |
DAB Bank 2,3 % p. a.
Bank of Scotland 2,1 % p. a.
Netbank 2,10 % p. a.
Comdirect 2,10 % p. a.
1822direkt 2,00 % p. a.
Credit Europe bis 4,5 % p.a.
Comdirect bis zu 4,00 % p.a.
Bank of Scotland 3,50 % p.a.
Targobank bis 3,20 % p.a.
Mercedes Benz 3,00 % p.a.
