Begriffserklärung: Vorfälligkeitsentschädigung - Finanzlexikon

LexikonDie Vorfälligkeitsentschädigung kann es im Bereich der Termineinlagen in der Praxis geben. Beim Tagesgeld spielt diese allerdings keine Rolle, da diese Anlage ohnehin jeden Tag „fällig“ ist. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird dann von manchen Banken berechnet, wenn der Anleger vor dem eigentlichen Fälligkeitsdatum über seine Termineinlage, wie zum Beispiel seine Festgeldanlage, verfügen möchte. Dabei handelt es sich bei der Bank noch um ein Entgegenkommen, denn rechtlich gesehen müsste diese der vorzeitigen Verfügung beim Festgeld nicht zustimmen.

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Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist, hängt von jeder Bank selber ab, da es hier keine Vorgaben gibt. In der Praxis ist es oftmals so, dass die Banken für Anzahl der zu früh verfügten Tage eine Art „Strafzins“ von ca. einem Prozent berechnen, und natürlich erhält der Kunde für den Zeitraum vom Tag der Verfügung an bis zum eigentlichen Fälligkeitsdatum auch keine Zinsen gutgeschrieben.

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